Stimmberechtigung

Stimmberechtigt ist:

Wer seine Stimmberechtigung mittels deutscher Abstammung nachweisen kann,
und/oder
wer seine Stimmberechtigung aufgrund Geburt auf deutschem Boden nachweisen kann,
und/oder
wer seine Stimmberechtigung aufgrund von nicht vorliegenden Nachweisen durch andere Ersatznachweise und einen Eid glaubhaft machen kann.

Die Volkszugehörigkeit wird durch den Ort deiner Geburt ersichtlich oder durch dokumentierte deutsche Abstammung deiner Vorfahren. Niemand kann zwei Völkern gleichzeitig angehören.