Letzter Offener Brief

DER INITIATIVKREIS

Letzter Offener Brief an das Volk.

Deutschland, den 24.10.2022

Das versammelte Volk von etwa 5000 ermittelten Wahlberechtigten (Ermittlung ihrer Wahlberechtigung nach dem Abstammungsprinzip) war in der Lage, sich auf eine Kern-Verfassung zu einigen (04.04.2016). Diese konnte aber bisher noch nicht durch das  ganze wahlberechtigte Volk ratifiziert werden.

Die Verantwortlichen für die Verfassunggebende Versammlung für den „Bund Deutscher Völker“ unterließen es, weitere Wahlberechtigte für den „Bund Deutscher Volker“ zu ermitteln und ein Wählerverzeichnis zu erstellen, welches eine Ratifizierung einer Verfassung überhaupt ermöglicht. Das mag an der Überforderung der entsprechenden Sachbearbeiter gelegen haben. Es ist aber kein Grund die Verfassunggebende Versammlung unvollendet zu lassen. 

Des Weiteren wurde auch kein Wahlgesetz verabschiedet, das allgemeine Wahlen für die gesetzgebende Gewalt (Parlament) des neu zu errichtenden Staates ermöglicht hätte.

Die Konstituierung und der Aufbau eines neu zu bildenden Staates durch die „Verfassunggebende Versammlung“ wurden weder eingeleitet, geschweige denn abgeschlossen.

Dem Hauptverantwortlichen kann mittlerweile unterstellt werden, die ungeklärte „Deutsche Frage“, als Geschäftsmodell missbraucht zu haben. Er erkannte bald, dass das Pferd (Geschäftsmodell) tot sei, weil die verantwortlichen wenigen Mitarbeiter der erforderlichen Arbeit zur Erstellung eines Wählerverzeichnisses nicht gewachsen waren und sich der Arbeitsaufwand deshalb nicht mehr lohnte.

Der Vorsitzende wendete sich also folgerichtig seinem neuen Projekt „Bundesstaat Deutschland“ zu. Er simulierte im Grunde genommen eine neue Verfassunggebende Versammlung für den fiktiven „Bundesstaat Deutschland“, vermischte deren Inhalte mit nicht legitimen Dekreten und stellte ohne Mandat durch das wahlberechtigte Volk, einen selbsternannten 28-köpfigen Versammlungsrat für den Bundesstaat Deutschland auf. Der „Bundesstaat Deutschland“ ist ein anderes Völkerrechtssubjekt als der „Bund Deutscher Völker“ mit unterschiedlichen Gebietsdefinitionen.

Er schuf einen willkürlichen Mitarbeiterbereich und simulierte eine Delegiertenversammlung. Diese Mitarbeiter ernannte und entließ er willkürlich. So schuf er sich einen Mitarbeiterbereich ideologischer Prägung, der nicht den Willen des gesamten Volkes abbildete. Wenn ein Mitarbeiter nicht den Vorstellungen des autokratischen Herrschers über die Verfassunggebende Versammlung für den fiktiven Bundesstaat Deutschland entsprach, wurde dieser einfach gefeuert und zeitgleich diffamiert.

Wie soll es weitergehen?

In einer Verfassunggebenden Versammlung vereinen sich verschiedene Strömungen des Volkes durch Volksgruppen unterschiedlicher weltanschaulicher, ideologischer und reli­giöser Prägung mit unterschiedlichen regionalen Bedürfnissen.

Dadurch, dass nie Wahlen für eine Delegiertenversammlung stattgefunden haben, konnte durch das autokratische Führungsprinzip des Rates und dessen 1. Vor­sitzenden kein repräsentativer Durchschnitt von Willensbekundungen aus dem Volk im Mitarbeiterbereich Platz finden. Die Führung eines ideologisch geprägten sogenannten „Vorsitzenden“ und dessen Kumpanei prägte den Arbeitsbereich ideologisch und diktatorisch.

Weitere Neugründungen von Geschäftsmodellen lassen sich bis heute zurückverfolgen. „Deutschland 276“ und die Religionsgemeinschaft „Wenea“, als Folge aus der Welt­anschauungsgemeinschaft „Wissen und Weisheit“, unter dem Dach der angestrebten EINE-WELT-ORDNUNG unter dem Diktat einer Weltregierung durch den „Rat der Weisen“ von „Alliance Earth“.

Die vergangenen Ereignisse sind für den Initiativkreis nicht mehr von Belang. Der Unter­nehmer Uwe Voßbruch, alias Christian Behrendt, war in keiner Weise bereit, die Fehler und sein Fehlverhalten einzugestehen. Er behauptet weiterhin, in einer Verfassunggebenden Versammlung gäbe es keine Wahlen. Das sagt nur jemand,  der eine verordnete derivative Verfassung für ein diktatorisches Staatsgebilde anstrebt und mittlerweile, sogar gepaart mit einer verordneten Religion, aufdrücken will. Er muss als Tyrann betitelt werden, falls es ihm gelingt seine Pläne zu verwirklichen.

Eine aus dem Volk geborene Verfassung hat zu deren Entstehung einen ganz anderen Weg zu wählen. Der Wille des Volkes muss sich durch Wahlen abbilden können.

Wir fassen zusammen:

 

Das zum 1. November 2022 erneut geplante „Referendum“ bezieht sich auf die „Bevölkerung von Deutschland“. Das lässt schon wieder ein neues Geschäftsmodell des Herrn Uwe Voßbruch, alias Christian Behrendt, in Zusammenarbeit mit seiner Kumpanei erkennen.

Das Volk ist nicht die Bevölkerung. Die gesamte Bevölkerung ist nicht berechtigt an einem Referendum teilzunehmen. Berechtigt wäre nur das in einem Wähler­verzeichnis erfasste Volk.

Die Initiatoren des Referendums, denen wir im INITIATIVKREIS nun endgültig das Recht absprechen, das Deutsche Volk zu repräsentieren, begehen erneut eine grobe Täuschung und ein Völkerrechtsvergehen am Deutschen Volke, das im Grunde genommen vor Gericht geahndet werden müsste.

Eine rechtliche Möglichkeit, deren Vorgehen vor den internationalen Gerichtshof zu bringen, ist leider unrealistisch. Dies bedeutet aber nicht, dass es kein Unrecht darstellt, sondern ein fatales Verbrechen an den Deutschen Völkern.

Wie auch im 5. Offenen Brief schon angekündigt, beginnt DER INITIATIVKREIS als Bürgerversammlung für die Verfassunggebende Versammlung für den „Bund Deutscher Völker“ mit der Erstellung eines Wählerverzeichnisses seiner Teilnehmer, die berechtigt sind eine Delegiertenversammlung für das Völkerrechtssubjekt „Bund Deutscher Völker“ zu wählen.

So stellen wir sicher, dass sich in unserer Bürgerversammlung  DER INITIATIVKREIS nur Teilnehmer aufhalten, die für die Verfassunggebende Versammlung für den „Bund Deutscher Völker“ wahlberechtigt sind.

Zeitgleich ruft DER INITIATIVKREIS als eine der Bürgerversammlungen des Deutschen Volkes dazu auf, auch andere Bürgerversammlungen zu initiieren, die sich an der Vorgehensweise des Initiativkreises orientieren und mit ihm zusammenarbeiten wollen.

DER INITIATIVKREIS hat bereits ein Organigramm geschaffen, wie eine solche Bürger­versammlung aufgebaut sein müsste, um die anstehenden Aufgaben zu bewältigen.

Arbeiten wir also alle zusammen daran, dass wir die Wahlberechtigten in einem Wählerverzeichnis für die Verfassunggebende Versammlung für den „Bund Deutscher Völker“ versammeln und konstituieren wir uns in schlagkräftigen Bürger­versammlungen für die Verfassunggebende Versammlung für den „Bund Deutscher Völker“.

Eine Zusammenarbeit der verschiedenen Bürgerversammlungen ist unabdingbar, da die Teilnehmer in den Bürgerversammlungen nur in jeweils einer Bürgerversammlung teilnehmen können. Zweimal abstimmen ist nicht zulässig, genauso wenig wie zwei Völkern gleichzeitig anzugehören. Nur dann ist es möglich, dass ein Gesamt-Wählerverzeichnis erstellt werden kann, das  eine doppelte Stimmabgabe ausschließt.

Da DER INITIATIVKREIS bisher die einzige Bürgerversammlung ist, die diesen Weg beschreitet, ist er gerne dazu bereit, Berater zu entsenden, die der Gründung und Konstituierung anderer Bürgerversammlungen für die Verfassunggebende Ver­sammlung für den „Bund Deutscher Völker“ beratend zur Seite stehen. Zeitgleich stellt DER  INITIATIVKREIS alle erarbeiteten Schriftsätze zur freien Verfügung. Sie sind Eigentum der Deutschen Völker.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit aller wohlwollenden Menschen, die sich auf eine  Vollverfassung für die Zukunft der Deutschen Völker in einem deutschen Gesamtstaat einigen können, die einer Volksabstimmung und einer Ratifizierung standhalten kann.

Nur Transparenz schafft wirkliches Vertrauen. Deshalb werden alle Protokolle der verschiedenen Arbeitskreise der Bürgerversammlung DER INITIATIVKREIS nachvollziehbar auf der neu geschaffenen Internetpräsenz in Kürze veröffentlicht.

Wie Menschen miteinander leben möchten und welche gemeinsamen Regeln sie sich für ihr Leben zu Grunde legen wollen, müssen sie aus allen verschiedenen Meinungsrichtungen heraus zusammen aushandeln. Dass dabei auch hart diskutiert werden muss, damit die verschiedenen Meinungen aus dem Volk berücksichtigt werden, liegt in der Natur der Dinge.

Eine Verfassunggebende Versammlung, in der keine Streitkultur herrscht, in der es nicht möglich ist, mit aller Deutlichkeit Positionen und Vorstellungen aneinandergeraten zu lassen, diese auszudiskutieren und in der sich die Delegierten nicht bemühen, einen gemeinsamen Konsens zu finden, ist keine.

Gewählte können nicht willkürlich berufen oder entlassen werden. Eine originäre Verfassung kann nur entstehen, wenn die Delegierten, die diese erarbeiteten, durch das Volk gewählt und abgewählt werden können.

Eine derivative Verfassung, in der die Delegierten willkürlich von wenigen ausgewählt werden, ist für den INITIATIVKREIS kein erstrebenswertes Ziel.

Ein Monarch, ein Diktator, eine Militär-Junta oder ein Revolutionsrat kann Delegierte für eine Verfassunggebende Versammlung ernennen. Dies will der INITIATIVKREIS nicht!

Die Verfassung soll aus einem ausführlichen Austausch der Willensbekundungen aus der Mitte des Volkes aller Menschen, die als Staatsangehörige in einem souveränen Deutschland leben wollen, entstehen und nicht diktiert werden.

Es kann keine Verfassung für die „Bevölkerung von Deutschland“ geben. Eine Verfassung bezieht sich immer auf das wahlberechtigte Volk, und nicht auf alle Menschen, die zufälligerweise gerade in dem beanspruchten Gebiet des Volkes wohnen oder sich gerade dort aufhalten.

Mit diesem letzten Offenen Brief werden wir dieses Format nicht mehr nutzen, sondern die Ergebnisse unserer Arbeit in anderen Medien präsentieren (Website, Newsletter usw.).

Wir laden alle ein, sich aktiv an den nun folgenden Arbeiten zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

DER INITIATIVKREIS

 

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