Glossar


GLOSSARV 1.0Das Glossar ist eine Sammlung von Begriffsdefinitionen aus dem Internet und bildet nicht die Meinung des Verfassers ab!
AAbstammung, biologischeAbstammung meint die Herkunft eines Menschen von seinen leiblichen Eltern. Hiermit sind die Mutter gemeint, die ihn geboren hat und der Vater, der ihn gezeugt hat. Weiter gemeint sind darüber hinaus die Großeltern sowie alle weiteren Ahnen.
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Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht basiert grundsätzlich auf dem sogenannten Abstammungsprinzip. Dies bedeutet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit im Regelfall nicht aufgrund der Geburt in Deutschland erworben wird, sondern aufgrund der Abstammung von einem deutschen Elternteil.
Bei der biologischen Elternschaft bzw. Abstammung geht es um die Blutsverwandtschaft des Kindes mit den Eltern. Es geht hierbei vor allem um die gemeinsame Zeugung des Kindes. Daher werden die biologischen Eltern auch Erzeuger genannt. Nach § 1591 BGB ist die Mutter eines Kindes die Frau, die das Kind geboren hat. Die Mutter ist damit rechtlich leicht festzustellen und somit quasi sicher.
Abstammung, rechtlicheBei der rechtlichen Abstammung / Verwandtschaft geht es ausschließlich um die Bestimmung aus juristischer Sicht.
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Dies heißt, dass durch eine Adoption die rechtliche Elternschaft der biologische Eltern auf der Adoptiveltern übergeht.
Die rechtliche Mutterschaft könnte eine Frau in Form einer Adoption mit allen Rechten und Pflichten annehmen.
AbstammungsnachweisIn der Abstammungsurkunde sind alle Informationen angegeben, die sich in Bezug auf die Geburtsumstände seit der Geburt verändert haben. Dazu gehören beispielsweise Namensänderungen oder Adoptionsumstände.
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Durch das Personenstandsrechtsreformgesetz, das seit dem 01.01.2009 gilt, wurde die Neuausstellung von Abstammungsurkunden jedoch abgeschafft. Seitdem werden lediglich Geburtsurkunden ausgestellt, die vor Eheschließung in Kombination mit einer Kopie des Geburtseintrags vorgelegt werden müssen.
"Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“
So lautet § 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG), das am 1. Januar 1914 in Kraft trat. Es ist bindend aufgrund des letzten gültigen Rechtsstandes vom 27. Oktober 1918.
Weiterführende Informationen:
Vaterländischer Hilfsdienst
AbstimmungsberechtigteAbstimmungsberechtigte sind alle, die den Geburtsort in Deutschland haben und nur die deutsche Staatsangerhörigkeit besitzen oder im Ausland Geborene mit dem Nachweis über die deutsche Abstammung.
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So wird man Abstimmungsberechtigter: Stimmberechtigten-Antrag
AdministrationSie übernimmt in einer Unternehmung sämtliche Aufgaben, welche mit der Organisation und der Erfüllung der Aufgaben zusammenhängen. Dabei sorgt sie für Ordnung, optimiert und strukturiert interne Abläufe.
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Dies könnte z.B. die Gesamtheit der Delegierten in der Verfassunggebenden Versammlung sein.
ArtikelArtikel sind im Grunde nur Übernummern für Paragraphen. Eine Art Aufzählung für ganze Gesetze, die wiederum in Paragraphen, Absätze und Nummern unterteilt sind.
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Eine Ausnahme bildet da lediglich das Grundgesetz, das nur aus Artikeln besteht, was die Wichtigkeit der Grundrechte symbolisieren soll.
Beispielsweise werden Änderungsgesetze, also wenn der Bundestag ein neues Gesetz beschließt (z.B. Kernkraft), in Artikel untergliedert (z.B. in Ziele, Voraussetzungen, Gefahrenabwehr, Finanzierung, usw.) und die einzelnen Artikel in die eigentlichen Gesetze, die Paragrafen unterteilt.
AusrufungsurkundeSie beinhaltet: Ort, Datum, Zeitpunkt der Ausrufung der Verfassunggebenden Versammlung, für welches Gebiet die Verfassunggebende Versammlung ausgerufen wird, also welches Völkerechtssubjekt (z.B. Deutscher Bund) und die Unterschriften der Verfasser.
Beispiel einer Ausrufungsurkunde
BodenrechteGesamtheit der rechtlichen Normen zur Regelung der Eigentumsverhältnisse und der Nutzung von Grund und Boden. Aus dem Bodenrecht folgender berechtigter Anspruch auf das Eigentum an einer bestimmten, abgegrenzten Landfläche oder deren Nutzung.
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Gemäß Art. 14 Grundgesetz ist das Privat­eigentum am Boden Verfassungsgut. Das Recht des privaten Grundeigentums und der damit verbundenen Nutzungs- und Verfügungsrechte behandelt den Boden als eine unbewegliche Sache.
Deutscher Grund und Boden gehör(t)en bereits 1914 aufgrund gültigen Stadt- und Landrechts in subsidiärer (selbstbestimmt, eigenverantwortlich) Selbstverwaltung – den souveränen Gebietskörperschaften (Gemeinden), die zu diesem Zeitpunkt über ihre (rein politischen) Bundesstaaten gesetzgebend im Deutschen Reich konstituiert (aufgebaut, gegründet) waren.
Daraus folgt:
Weder das Deutsche (Kaiser)Reich, noch die Bundesstaaten haben / hatten das Grund- und Bodenrecht.
Sondern dieses hatten und haben ausschließlich die originären (eigenständigen) Gemeinden.
Die Bodenrechte sind und (ver)bleiben unveräußerlich. Im Grundsatz kann jeder gesetzliche, nachgewiesene Deutsche diese in Anspruch nehmen. Quelle
Bulle, dieUnter einer päpstlichen Bulle, auch als „Bulle“ bezeichnet, versteht man in der katholischen Kirche Urkunden, die wichtige Rechtsakte eines Papstes verkünden. Die Urkunde wird in feierlichster Form in der päpstlichen Kanzlei besiegelt und ausgefertigt.
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Päpstliche Bulle und ihre Bedeutung
Die päpstliche Bulle als Urkunde wurde offiziell als litterae apostolicae (Apostolischer Brief) bezeichnet, alternativ auch als litterae apostolicae sub plumbo, um sie von den Breven abzugrenzen.
Bundesstaat DeutschlandFakestaat. Fantasiegebilde, Fiktion.
Bundesstaaten, 25 + 1Nachdem der alte Deutsche Bund infolge des Deutschen Krieges im Jahre 1866 aufgelöst worden war, trat an seine Stelle der Norddeutsche Bund, Verfassung vom 26. Juli 1867.
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Derselbe erweiterte sich unter dem Eindruck des Deutsch-Französischen Krieges zum Deutschen Reich durch Verträge mit dem Großherzogtum Baden sowie dem Großherzogtum Hessen (15. November 1870), dem Königreich Bayern (23. November 1870) und dem Königreich Württemberg (25. November 1870). Es umfasst alle Länder des ehemaligen Deutschen Bundes, mit Ausnahme von Österreich, Luxemburg, Limburg und Liechtenstein, jedoch mit Einschluss der preußischen Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Posen, Schleswig-Holstein und des Reichslandes Elsaß-Lothringen.
Weiterführende Informationen: Deutsche Bundesstaaten
BBürgerAls Bürger (lateinisch civis) werden Angehörige eines Staates bzw. einer Kommune bezeichnet.
Im staatsrechtlichen Sinn sind Staatsangehörige „Staatsbürger“.
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Auf kommunaler Ebene sind in aller Regel die „Ein- oder Bewohner“ einer Stadt oder Gemeinde gemeint. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die „bürgerlichen Ehrenrechte“ (Rechte und Befugnisse) wie aktives und passives Wahlrecht.
Bürger sind demnach Einwohner, welche die genannten, besonderen „Qualifikationsmerkmale“ des § 12 Abs. 1 GemO erfüllen.

Der Rechte- und Pflichtenkreis der Bürger umfasst den der Einwohner. Darüber hinaus haben Bürger aber auch weitergehende Bürgerrechte und -pflichten. Die wohl bedeutendsten Rechte eines Gemeindebürgers sind das aktive und passive Wahlrecht zu Gemeindewahlen (Rn. 151 ff.) sowie das Stimmrecht in sonstigen Gemeindeangelegenheiten (§ 14 GemO), die Mitwirkung bei Bürgerentscheiden und -begehren (§ 21 GemO, Rn. 84 ff.). Typische Bürgerpflicht ist die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit (§ 15 GemO, Rn. 63 ff.). Das war es dann auch schon.
BürgerinitiativeBürgerinitiativen werden oft aufgrund bestimmter Sachprobleme gegründet, was ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal gegenüber politischen Parteien ist.
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Im Gegensatz zu Parteien ist die Bürgerinitiative eher im Bereich der Selbsthilfe zu verorten, kann aber durchaus die öffentliche Meinung oder sogar politische Parteien und sonstige Einrichtungen beeinflussen. Bürgerinitiativen lösen sich oft wieder auf, wenn ihr Anliegen erfolgreich war.
Ziele und Aufgaben einer Bürgerinitiative
Bürgerinitiativen haben oft konkrete politische, soziale oder ökologische Ziele und sind nicht selten auf lokale Anliegen begrenzt. Bereiche, in denen es oft zur Gründung einer solchen Initiative kommt, sind zum Beispiel: Einsatz für Bürger- und Menschenrechte etc.
Grundsätzlich kann fast jedes denkbare Anliegen von einer Bürgerinitiative verfolgt werden. Um ihre Ziele zu erreichen und für die eigene Sache zu werben, greifen die Zusammenschlüsse unter anderem auf die folgenden Mittel und selbst gesetzten Aufgaben zurück, um die Öffentlichkeit zu mobilisieren:
Verteilen von Flugblättern
Organisation von Demonstrationen
Organisation sonstiger Protestaktionen (z.B. Sit-ins, Go-ins oder Plakataktionen)
Nutzung der Medien und des Internets (Email, Twitter, Facebook, YouTube, Telegram etc.)
BürgerversammlungIn einer Gemeinde, unabhängig von ihrer Größe und der Anzahl der Bewohner, stehen immer wieder wichtige Entscheidungen an, die einen besonderen Austausch zwischen Bürgermeister, Gemeinderat und Bewohner nötig machen.
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Diese werden in einer Bürgerversammlung diskutiert. Nach Entscheidung über die Sachlage wird die Bürgerversammlung aufgelöst. Zur Entscheidungsfindung, aber nicht im Sinne eines Entscheidungsorgans, ist eine Bürgerversammlung (Einwohnerversammlung) probates politisches Mittel.
Rechtlich geregelt ist diese beratende Versammlung in der jeweiligen Gemeindeordnung des entsprechenden Bundeslandes. Das Instrument der Versammlung hat keine Entscheidungskompetenz. Die zuständigen Organe der Gemeinde sind aber angehalten, die Vorschläge und Anregungen zu behandeln. Dazu wird ihnen in der Regel eine Frist von drei Monaten eingeräumt.
CCodex AlimentariusDer Codex Alimentarius (von lateinisch alimentarius ‚Lebensmittel‘ und codex ‚Verzeichnis‘) ist eine Sammlung von Normen für die Lebensmittelsicherheit und Produktqualität der Vereinten Nationen.
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Der Codex koordiniert den fairen Handel mit Lebensmitteln auf internationaler Ebene und stellt den Schutz der Gesundheit von Verbrauchern mithilfe von einheitlichen Normen sicher.

Grundsätzlich ist der Codex Alimentarius lediglich eine Sammlung von internationalen Lebensmittelstandards, die durch die dafür eingesetzte Kommission entwickelt wurde. Der Codex entfaltet somit keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit, sondern spricht stets Empfehlungen aus. Die gesetzten Standards werden jedoch durchaus als Entscheidungshilfe von der WHO bei Handelsstreitigkeiten herangezogen und begründen damit ein besonderes Gewicht.
Insbesondere die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation sowie die WHO betrachten den Codex dahingehend als bindend, dass er eine weitgehend gesicherte Sammlung von Ansichten und Einsichten des Stands der zugehörigen Wissenschaft darstellt. Dementsprechend folgt eine große Mehrheit von Staaten den darin enthaltenen Vorgaben und Maßgaben, während der durchaus anspruchsvollere Weg, sich eigene, davon abweichende Erkenntnisse zu verschaffen und daraus nationale Regelungen abzuleiten, leider eher seltener zum Zuge kommt.

So wurde das Zustandekommen der supranationalen Verordnung (EG) Nr. 178/2002 durch die internationalen Codex Alimentarius – Standards wesentlich beeinflusst. Diese Verordnung ist für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich.
DDekretEin Dekret (lateinisch decretum „Beschluss“, „Verordnung“, zu dēcernere „beschließen“, „entscheiden“) ist ein von einer Behörde, Regierung oder einem Staatsoberhaupt erlassener Rechtsakt, in der Regel in Form einer Verordnung oder Verfügung mit Gesetzeskraft.
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n der deutschen Rechtssprache wird das Dekret auch als Erlass bezeichnet. In rechtssprachlich korrekter Ausdrucksweise wird ein Dekret (von der zuständigen Stelle) erlassen, während ein Erlass (durch die zuständige Stelle) ergeht.
Viele Verfassungen lassen in bestimmten Fällen Dekrete zu, die ohne parlamentarische Mitwirkung von der Exekutive erlassen werden können, etwa nach Ausrufung des Notstandes (Notverordnung).
In Monarchien und präsidentiellen Systemen werden Gesetze (auch parlamentarisch verabschiedete) und Verordnungen häufig durch Dekrete des jeweiligen Staatsoberhauptes veröffentlicht und in Kraft gesetzt.
DelegationDie Delegation bezeichnet die gesetzlich zulässige Übertragung von Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnissen von einer Person oder Institution auf eine andere Person oder Institution.
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Die Delegation hat sowohl im öffentlichen Recht als auch im privaten Recht eine hohe Bedeutung. Die Notwendigkeit der Delegation ergibt sich häufig aus Gründen der Effizienz und der Entlastung der ursprünglich verantwortlichen Person oder Institution. Im Rahmen der Delegation können verschiedene Tätigkeiten und Entscheidungen an Dritte übertragen werden, soweit dies gesetzlich zulässig und mit der ursprünglichen Zuständigkeit vereinbar ist.
Mit der Delegation sind auch Fragen der Haftung verbunden. Grundsätzlich bleibt die delegierende Person oder Institution für alle übertragenen Aufgaben und Entscheidungen verantwortlich. Dies bedeutet, dass die delegierende Person oder Institution
für die ordnungsgemäße Erfüllung der delegierten Aufgaben,
für die Kontrolle der delegierten Tätigkeiten und
für das Handeln der beauftragten Personen oder Unternehmen
haftet.
Gleichzeitig wird die Gruppe der mit der Aufgabe betreuten Personen als Delegation bezeichnet.
Eine Delegation ist eine Gruppe von Personen, die bestimmte Interessen für eine größere Gruppe wahrnimmt. Wenn z.B. Bundeskanzler oder Bundespräsident zu einem Staatsbesuch in ein anderes Land reisen, begleitet ihn bzw. sie u.a. eine Wirtschaftsdelegation.
DelegierteDelegierter = Abgesandter/Beauftragter (von lateinisch delegare hinschicken, anvertrauen, Substantiv: die Delegation) sind gewählte oder persönlich von einer dazu befähigten Instanz (Stimmberechtigten-Versammlung) beauftragte Akteure, denen die Aufgabe der konkreten Aktion per Einzelvollmacht zukommt.
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In der Politik (z.B. Stimmberechtigten-Versammlung) wird über Delegierte abgestimmt, um die Interessen eines bestimmten Volksanteiles zu vertreten und durchzusetzen.
"Niemand kann sich Delegierter nennen, der nicht delegiert wurde.
Ein Delegierter erhält das Mandat nur durch eine Wahl der Menschen, die mit dem Wahlrecht ausgestattet sind, ein Mandat einem Delegierten zu übertragen, dem durch dessen Wahl das Recht zuerkannt wird, Handlungen und Entscheidungen im Namen seiner Wähler auszuführen."

Die Delegierten sind die Mandatsträger mit dem Auftrag eine Verfassungsschrift zu erstellen und diese dem gesamten stimmberechtigten Volk zur Ratifizierung vorzulegen.
DelegiertenversammlungDie Delegiertenversammlung ist neben dem Versammlungsrat und dem 1. Vorsitzenden ein Organ einer Verfassunggebenden Versammlung, deren Aufgabe es ist, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen aller Stimmberechtigten vertreten werden.
DemokratieDemokratie (von altgriechisch δημοκρατία dēmokratía Volksherrschaft) als Herrschaftsform des Volkes bildet einen wesentlichen Bestandteil rechtsstaatlicher Ordnung.
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Durch die Garantie und den Schutz von Menschen-, Bürger- und Grundrechten, insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit, wird eine moderne Demokratie in enger Verbindung zur Gewährleistung der Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit gestellt.
Die Demokratie zeichnet sich durch verschiedene Merkmale aus, darunter das Prinzip der Volkssouveränität, das Volk als Träger der Staatsgewalt und verfassungsgebenden Gewalt sowie die Ausübung politischer Entscheidungen durch das Volk in kollektiven Prozeduren wie politischen Wahlen oder Abstimmungen. Entscheidungen können dabei entweder direkt oder indirekt getroffen werden. Wesentlich ist zudem, dass politische Entscheidungen innerhalb eines bestimmten Territoriums angewendet und umgesetzt werden.
Die wesentlichen Merkmale einer Demokratie sind:
Volkssouveränität: Das Volk ist der Träger der Staatsgewalt und hat die Macht, politische Entscheidungen zu treffen.
Politische Teilhabe: Das Volk nimmt an der politischen Willensbildung durch kollektive Prozeduren wie Wahlen oder Abstimmungen teil.
Entscheidungsfindung: Die Entscheidungsfindung erfolgt entweder direkt (z.B. durch Referenden) oder indirekt (durch die Wahl von Vertretern).
Regelmäßige Wahlen: Die Regierung eines demokratischen Staates wechselt in bestimmten Zyklen ohne Revolution durch verbindlich festgesetzte Verfahren.
Territoriale Begrenzung: Die politischen Entscheidungen werden innerhalb eines bestimmten Territoriums (Staatsgebiets) angewendet und umgesetzt, in dem das Volk ansässig ist.
Souveränität: Ist das Territorium ein Nationalstaat, so muss dieser ein souveräner Staat sein (Ausnahmen gelten gegebenenfalls in Fällen der Suzeränität, Oberhoheit eines Staates über einen anderen, der über eine begrenzte, unvollkommen ausgebildete Souveränität verfügt).
Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit: Für eine zeitgemäße Demokratie sind die Sicherstellung der Gewaltenteilung, die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und der Schutz von Menschen-, Bürger- und Grundrechten von großer Bedeutung. Insbesondere die Meinungs- und Pressefreiheit sind unabdingbar für eine freie politische Willensbildung.
Diese Merkmale stellen die Grundlagen für eine Demokratie dar, die den Bürgern die Möglichkeit gibt, an der politischen Entscheidungsfindung teilzunehmen und politische Prozesse aktiv mitzugestalten.
Deutsche StaatsangehörigkeitAuch bei der Staatsangehörigkeit spielt die Abstammung eine maßgebliche Rolle.
Beispiel: Deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung
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So basiert das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht seit dem Jahre 2000 in erster Linie auf dem Abstammungsprinzip. Man kann die deutsche Staatsangehörigkeit zwar auf verschiedene Art und Weise erwerben. In der Regel wird die deutsche Staatsangehörigkeit nicht aufgrund von Geburt in Deutschland erworben, sondern weil das neugeborene Kind von einem deutschen Elternteil abstammt.
Deutscher Bund Der Deutsche Bund war ein Verbund von Staaten, ein Staatenbund. Gegründet wurde er im Jahr 1815. Deutschland bestand nicht aus einem einzelnen Staat, sondern aus vielen. Österreich und Preußen waren hierbei die größten.
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Die deutschen Staaten bildeten den Deutschen Bund. Er hatte nur zwei Aufgaben: Wenn ein anderes Land einen deutschen Staat angreift, sollen die anderen deutschen Staaten dem angegriffenen Staat helfen. Außerdem konnte es passieren, dass in einem Staat das Volk die Regierung nicht mehr wollte und einen Aufstand machte. Dann sollten ebenfalls die anderen Staaten der Regierung helfen. Der Deutsche Bund war also für die Sicherheit nach außen und nach innen da.
Weiterführende Informationen:
Deutscher Bund
Deutsches ReichDeutsches Reich ist der Name des deutschen Nationalstaates zwischen 1871 und 1945. Anfangs nicht deckungsgleich, wurde der Name zugleich auch die staatsrechtliche Bezeichnung Deutschlands.
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Nach dem „Anschluss“ Österreichs im März 1938 kam die Bezeichnung „Großdeutsches Reich“ in den propagandistischen und amtlichen Gebrauch. Ein Führererlass wies die Institutionen des Staates im Juni 1943 an, zukünftig diese Benennung zu verwenden.
Der Ausdruck Deutsches Reich wird gelegentlich auch gebraucht, um den deutschen Reichsteil des Heiligen Römischen Reiches (962–1806) zu bezeichnen: ein übernationales, letztlich überstaatliches Herrschaftsgebilde, das ab dem 15./16. Jahrhundert mit dem Zusatz „Deutscher Nation“ versehen worden war und in dem sich keine monarchische Zentralgewalt herausgebildet hatte.
Deutschland 276Die 1974 erstmals eingeführte ISO-3166-1-Kodierliste (Ländercodeliste) der Internationalen Organisation für Normung gliedert sich, nach Ländern sortiert. Deutschland trägt hier die Nummer 276.
DeutschlandDie historisch erfassten germanischen Stämme der frühen römischen Kaiserzeit des ersten Jahrhunderts gliedern sich in drei Kulturgruppen auf: die sogenannten Rhein-Weser-Germanen, die Nordseegermanen und die Elbgermanen.
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Vor 150 Jahren wurde das Deutsche Reich gegründet. Genauer: Im Januar 1871. Das Deutsche Reich war der erste deutsche Staat, der fast ganz Deutschland umfasste.
Deutschland ist bekannt als das Land der Dichter und Denker. Die deutsche Kultur wurde in der gesamten reichen Geschichte Deutschlands einst als wichtiger Bestandteil des Heiligen Römischen Reiches und später als eine der stabilsten Volkswirtschaften der Welt beeinflusst und geprägt. Deutsches Reich/Deutsches Kaiserreich.
DiktaturEine Diktatur ist das Gegenteil von einer Demokratie. Man spricht von einer Diktatur, wenn eine Gruppe von wenigen Leuten oder nur eine einzige Person, also ein Diktator, über viele Menschen herrscht.
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Der Diktator schreibt den Menschen vor, was sie zu tun oder zu lassen haben. Er alleine bestimmt die strengen Regeln. Die Menschen dürfen nicht mitbestimmen, was in ihrem Land geschieht. Das heißt, sie dürfen zum Beispiel nicht frei wählen gehen.
EExekutiveDie Exekutive ist die vollziehende oder ausübende Gewalt. Sie ist dabei an das geltende Recht gebunden. Die Exekutive umfasst die Regierung und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist.
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Die Exekutive, entlehnt aus französisch pouvoir exécutif (‚vollziehende Gewalt‘) zu lateinisch exsequi (‚ausführen‘). In allen Demokratischen Staaten gibt es Gewaltenteilung.
Das bedeutet, dass die Gewalt in dem Staat aufgeteilt ist. Es bestimmt dann nicht nur ein Mensch oder eine kleine Gruppe von Menschen in dem Staat. Es gibt drei Gewalten. Die Exekutive (druchführende) ist eine von drei Gewalten. Die anderen zwei Gewalten sind die Legislative (gesetzgebende) und die Judikative (Recht sprechende).
FFeindstaatenklauselDie in Artikel 53 und Artikel 107 der UN-CHATRA enthaltenen sogenannten Feindstaatenklauseln wurden durch Resolution 49/58 der Generalversammlung vom 9. Dezember 1994 für „obsolet“ erklärt. Feindstaatenklausel
FiktionFiktion (lateinisch fictio „Gestaltung“, „Personifikation“, „Erdichtung“ von fingere „gestalten“, „formen“, „sich ausdenken“).
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Fiktion bezeichnet die Schaffung einer eigenen Welt durch Literatur, Film, oder andere Formen der Darstellung im politischen Bereich (z.B. Vortäuschen eines Staates) sowie den Umgang mit einer solchen Welt.
GGewaltenteilungGenauer müsste es Teilung der Staatsgewalt heißen. Mit Staatsgewalt bezeichnet man die Möglichkeiten, die ein Staat hat, um dafür zu sorgen, dass die Gesetze auch eingehalten werden.
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Damit der Staat seine Macht nicht unkontrolliert einsetzen kann, gibt es diese sogenannte Gewaltenteilung. Diese Teilung ist eine Grundlage der demokratischen Ordnung. Damit soll verhindert werden, dass diejenigen, die die politische Macht haben, ihre Macht missbrauchen. Diese werden in drei Gewalten aufgeteilt: Legislative, Judikative und Exekutive.
GrundgesetzDas Grundgesetz ist die sogenannte "Verfassung" für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat auf der Grundlage des Entwurfs eines Sachverständigenausschusses (Herrenchiemseer Entwurf) am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt.
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Es setzt sich aus einer Präambel, einem Grundrechtsteil und einem organisatorischen Teil zusammen. In den Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System­ und Wertentscheidungen festgelegt.
Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Eine Änderung, welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt, ist unzulässig (Art. 79 III GG).
HHandelsrechtHandelsrecht ist das Sonderrecht des Kaufmanns. Die Vorschriften des Handelsrechts betreffen im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern, die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern.
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IIndividualrechtDer Ausdruck Individualrecht (Jura singulorum) bezeichnet in der Moral- und Rechtsphilosophie ein Recht, das einem Individuum zukommt.
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Beispiele sind das Recht eines Individuums auf freie Meinungsäußerung und auch andere Freiheitsrechte sowie überhaupt die z.B. in den Artikeln 1 bis 19 des deutschen Grundgesetzes formulierten Rechte, aber auch durch sonstige gesetzliche Regelungen einklagbaren Rechte wie etwa Rentenansprüche. Gegenbegriffe sind z.B. Sozialrechte, Kulturrechte oder sog. ökonomische Rechte, d.h. Rechte, deren Geltendmachung nur bei hinreichenden Ressourcen der Rechtsadressaten möglich ist.
Die Verfassung muss das Individualrecht schützen kann aber nie aus einem Individualrecht (Recht eines einzelner Mensch) entstehen.
Initiativkreis, derDer Name der Bürgerinitiative zur Wiederherstellung der Verfassunggebenden Versammlung 2014
JJelinek Drei-Elemente(n)-Lehre eines StaatsNach der Drei-Elemente(n)-Lehre von Georg Jellinek ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierende Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet),
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eine darauf als Kernbevölkerung ansässige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsgewalt kennzeichnen.
JudikativeDer Begriff Judikative ist die Gerichtsbarkeit und kommt aus der lateinischen Sprache. Er bedeutet Recht sprechen. Die Judikative entscheidet, was nach dem Gesetz richtig ist.
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In allen Demokratischen Staaten gibt es Gewaltenteilung
Das bedeutet, dass die Gewalt in dem Staat aufgeteilt ist. Es bestimmt dann nicht nur ein Mensch oder eine kleine Gruppe von Menschen in dem Staat. Es gibt drei Gewalten. Die Judikative (Recht sprechende) ist eine von drei Gewalten. Die anderen zwei Gewalten sind die Legislative (gesetzgebende) und die Exekutive (ausführende).
Juristische PersonDas Zivilrecht kennt zwei Rechtssubjekte. Zum einen die natürliche Person (§ 1 BGB), der von Geburt an Rechtsfähigkeit zukommt. Zum anderen gibt es die juristische Person, die ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung bei einem bei Gericht geführten Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) erlangt.
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Im Rechtsverkehr werden juristische Personen und natürliche Personen gleichbehandelt. Für die juristischen Personen handeln die Organe (z.B. Mitglieder-, Hauptversammlung, Vorstand, Geschäftsführer).
Es wird zwischen juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts unterschieden.
Juristischen Personen des Privatrechts sind z.B. Vereine (e.V.), Stiftungen, Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und Genossenschaften (e.G.)
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind beispielsweise der Bund, die Länder, die Gemeinden.
KKaiserreich, DeutschesDeutsches Kaiserreich ist die nachträgliche Bezeichnung des Deutschen Reiches für die Epoche von seiner Gründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918.
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Der erste deutsche Nationalstaat war eine föderale, konstitutionelle Monarchie und nach seiner Verfassung ein „ewiger Bund“ der deutschen Fürsten. Als deren Oberhaupt nahm der König von Preußen den Titel „Deutscher Kaiser“ an. Berlin, die Hauptstadt Preußens, war auch die des Kaiserreichs.
KernverfassungEin fälschlich verwendeter Begriff. Eine Kernverfassung existiert nicht. Es handelt sich hier um eine Wortschöpfung einzelner Personen oder Organisationen.
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In diesem Zusammenhang wurde die Wortschöpfung benutzt:
Die Kernverfassung ist eine Vorstufe, die sich auf das absolut Notwendigste reduziert. Die Kernverfasung enthält keinen Grundrechte-Katalog. Sie beinhaltet das Gebiet, Gründung und Zweck. Die Benennung kann nur als Vorstufe zur weiter folgenden Detailerarbeitung dienen.
LLegislative, DieDer Begriff Legislative kommt aus der lateinischen Sprache. Er ist aus zwei lateinischen Wörtern zusammengesetzt. Diese bedeuten Gesetz und tragen.
Die Legislative macht die Gesetze, also die Regierung eines Staates.
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In allen Demokratischen Staaten gibt es Gewaltenteilung
Das bedeutet, dass die Gewalt in dem Staat aufgeteilt ist. Es bestimmt dann nicht nur ein Mensch oder eine kleine Gruppe von Menschen in dem Staat. Es gibt drei Gewalten. Die Legislative (gesetzgebende) ist eine von drei Gewalten. Die anderen zwei Gewalten sind die Judikative (Recht sprechende)und die Exekutive (durchführende).
MManifest, das Zum Weiterlesen links auf das klicken.
NationalkonventSynonym für Nationalversammlung
NNatürliche PersonEine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zur natürlichen Person steht die juristische Person - häufig synonym gebraucht für Körperschaften, Vereine und Gesellschaften.
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Ein wesentliches Merkmal der natürlichen Person ist die Rechtsfähigkeit. Diese beginnt gemäß § 1 BGB mit der Vollendung der Geburt und ist unabhängig von Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder Herkunft. Die Rechtsfähigkeit kann weder durch behördliche noch durch gerichtliche Entscheidungen aberkannt werden, aber auch der Träger der Rechtsfähigkeit kann sie nicht durch Verzichtserklärungen aufheben oder einschränken.
OOrganigrammStrukturplan und Aufgabengebiete einer Organisation z. B. Verein, Firma usw.
Strukturplan der SBV // Strukturplan der VV

PPlenumsratDas Plenum (von lateinisch plēnum, cōnsilium "die Gesamtheit") ist die vollzählige Versammlung aller stimmberechtigten Teilnehmer.
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Der Plenumsrat besteht aus gewählten Vertretern aller stimmberechtigten Teilnehmer (Plenum). Der Rat leitet u.a. die Plenumssitzungen und vertritt das Plenum nach außen.
QQuatsch mit SoßeLecker!
RRatifizierungAnnahme eines Regelwerkes durch eine große Mehrheit aller Stimmberechtigten.
Recht(e)sinhaberSind natürliche Personen.
RechteträgerWeiber und Männer als humanoide Wesenheit sind Menschen. Wenn diese in einer Rechtsfolge und einer Abstammungslinie Rechte an einem Staatsgebiet nachweisen können, nennt man sie Rechteinhaber oder Rechteträger in dem Gebiet, in dem sie geboren wurden.
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Nur diese Rechteträger, also die Männer und Weiber, die diesen Nachweis einer weiblichen oder männlichen Abstammungslinie in der Rechtsfolge besitzen, können auch das Rechtsmittel des Völkerrechts, welches sich verfassunggebende Versammlung nennt, juristisch und rechtlich wahrnehmen und diese Versammlung des Volkes, für dieses Gebiet, dessen Bodenrechte sie besitzen, ausrufen.
In den deutschen Gebieten muss dieser Abstammungsnachweis bis vor das Jahr 1914 erbracht werden.
Siehe: Abstammung; Abstammungsnachweis.
Wenn du nur Mensch bist, also über keine Natürliche Person verfügst, weil du keinem Stamm, keiner Sippe oder Gemeinde (religiös o. weltlich) oder keinem Staat mit einer Geburtsanzeige deines Vaters oder Deiner Mutter gemeldet wurdest, bist Du ein „Outlaw“, das heißt außerhalb des Rechts sich befindend.
Du hast demnach nur den Schutz wie jedes andere Lebewesen auch. Du wirst als Lebewesen nach den Gesetzen der jeweiligen Stämme, Sippen, Gemeinden, Ländern oder Staaten geschützt, kannst aber auch gejagt, eingesperrt oder gar getötet werden, ohne dass diese Tötung juristische Folgen hätte.
Der Mensch ist durch die Menschenrechte, die sich im Völkerrecht spiegeln, nur durch die Geburtsanzeige geschützt, durch die ihm die Teilhabe an der juristischen Welt mit dem Besitz und der Zuordnung zu einer Natürlichen Rechtsperson ermöglicht wird.
RechtsfähigDie Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. Rechtsfähig ist, wer Rechte und Pflichten ausüben kann, d. h. Geschäfte tätigen, klagen und verklagt werden kann.
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Der Begriff der Rechtsfähigkeit ist im BGB nicht legaldefiniert.[4] Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB), ohne Rücksicht auf Geschlecht, Staatsangehörigkeit oder Herkunft. Sie kann weder durch Vertrag, Verzicht oder hoheitliche Aberkennung aufgehoben werden.[5] Sie endet mit dem Tod (§ 1922 Abs. 1 BGB). Die Beendigung der Rechtsfähigkeit erfolgt nach verbreiteter Meinung mit Eintreten des Hirntodes.[6] Nach dem Tod besteht keine Rechtsfähigkeit mehr, gleichwohl aber ein postmortales Persönlichkeitsrecht.
RechtsgültigZ.B. ein nach gesetzlichen Vorgaben erstellter Vertrag. § 126 ff BGB. Ist dieser rechtsgültig erstellt, dann ist er rechtswirksam.
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Um beispielweise eine rechtsgültige Unterschrift zu leisten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Lesbarkeit; man muss sie der Person die sie leistet zuordnen können. Abkürzungen bzw. Paraphen gelten als nicht rechtsgültig - somit ist z. B. ein Vertrag nicht rechtskräftig geschlossen.
RechtswirksamDie Rechtswirksamkeit ist ein juristischer Begriff und bezeichnet die Tatsache, das vor deutschen Gerichten etwas rechtlich durchsetzbar ist.
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Sofern etwas rechtswirksam ist, zieht dies in der Regel Rechtsfolgen nach sich, die (wenn erforderlich) durch staatlichen Zwang durchgesetzt werden können.
SScheindemokratieBei dieser Form handelt es sich nicht wirklich um eine Demokratie. In einer Scheindemokratie präsentiert sich der Staat zwar nach innen und außen als Demokratie, erfüllt aber nicht die Merkmale, um sich diesen Namen auch tatsächlich zu verdienen.
SelbstbestimmtSelbstbestimmt zu sein, bedeutet, seine Persönlichkeit frei entfalten zu können. Die Selbstbestimmung endet da, wo die Rechte anderer verletzt werden.
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Selbstbestimmung bedeutet aber auch, die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen und die Konsequenzen seines Handelns zu tragen.
Das Gegenteil von Selbstbestimmung ist Fremdbestimmung.
SouveränitätDies bedeutet: Unabhängigkeit, Überlegenheit, Autonomie (Selbstbestimmung des freien Willens), Eigenverantwortlichkeit, Ich-Stärke. Es ist die Macht und das Recht, frei nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ohne dabei das Recht anderer zu verletzen.
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Das Wort stammt vom französischen "souverain" und vom lateinischen "superanus" = "darüber befindlich, überlegen“. "Super" bedeutet im Lateinischen „oben, auf, darüber“. Der Begriff wurde auch für Kaiser und Könige verwendet.
StaatEin Staat ist in seiner Funktion das Selbststeuerungssystem einer Gesellschaft, das die Entwicklung oder zumindest das Überleben des Volkes gewährleistet, ohne dass dessen kulturelle Identität unter dem Einfluss äußerer Faktoren verloren geht.
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Staat = Staatlichkeit + Gebiet (Landfläche, Wasserfläche und Luftraum, auf die sich die absolute Macht des Staates erstreckt) + Bevölkerung, die in diesem Gebiet lebt.
Ein Staat existiert für die Menschen und die Menschen vereinen sich zu einem Staat – nicht die Bevölkerung ist zum Funktionieren des Staates da, sondern der Staat dient dem Überleben, der Bewahrung und der Entwicklung der Bevölkerung. Und solange ein Staat existiert, gibt es einen staatlichen Auftrag an die Bevölkerung, Kinder zu gebären – der Staat bittet die Menschen a priori, Kinder auf die Welt zu bringen! Und ein Staat existiert nur solange, wie die Bevölkerung das Ziel hat, zu überleben, sich zu erhalten und sich ohne Verlust der eigenen kulturellen Identität zu entwickeln. (Mit dem Verlust der kulturellen Identität der Bevölkerung endet die Existenz eines Nationalstaates.)
StaatsangehörigkeitDie Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person in einem Staat.
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Sie wird durch Geburt im Staatsgebiet (Bodenrecht, Jus soli), durch Abstammung von einem Staatsangehörigen (Recht des Blutes, Jus sanguinis) oder durch Einbürgerung (Naturalisation) erworben. [Staatsangehörigkeit. In: Aktuelles Lexikon 1974–2000. München: DIZ 2000 [1998]]
Stimmberechtigte/rBezeichnet Menschen, die stimmberechtigt sind, also aktiv an Abstimmungen ("Wahlen") teilnehmen dürfen. Das Stimmrecht ist an ein Mindestalter, i. d. R. an die Volljährigkeit gebunden. Nicht jeder Stimmberechtigte ist gleichzeitig ein Rechteträger, dies ist abhängig vom Abstammungsnachweis oder der Geburtsurkunde.
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So wird man Stimmberechtigte(r): Stimmberechtigten-Antrag
Stimmberechtigten-Versammlung (SBV)Die Stimmberechtigten-Versammlung ist die Zusammenkunft aller Stimmberechtigten.
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So wird man Stimmberechtigte(r): Stimmberechtigten-Antrag
Stimmberechtigten-Verzeichnis (SBV)Hierin sind alle Personen eingetragen, die stimmberechtigt sind. Es ist eine Grundlage für die Durchführung einer Abstimmung. Anhand des Stimmberechtigten-Verzeichnisses kann kontrolliert werden, wer stimmbrechtigt ist.
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So wird man Stimmberechtigte(r): Stimmberechtigten-Antrag
TTerritoriumAls Territorialstaat bezeichnet man die Vorform des modernen Staates, die im späteren Mittelalter entstand. Im Unterschied zum Personenverbandsstaat des Früh- und Hochmittelalters regiert der Herrscher in dieser Zeit schon über ein klar abgegrenztes Gebiet, das Territorium.
UN-ChartaDie Charta der Vereinten Nationen ist der Gründungsvertrag der Vereinten Nationen (United Nations). Ihre universellen Ziele und Grundsätze bilden die Verfassung der Staatengemeinschaft, zu der sich alle 192 Mitgliedstaaten bekennen. Die UN-Charta (PDF) Der Link: UN-Charta
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Die Charta wurde zum Abschluß der Konferenz über eine internationale Organisation am 26. Juni 1945 in San Francisco von 50 Gründungsstaaten unterzeichnet und ist am 24. Oktober 1945 in Kraft getreten. Das Statut des Internationalen Gerichtshofs ist Bestandteil der Charta. Der deutsche Text wurde am 9. Juni 1973 als amtliche Fassung der Bundesrepublik Deutschland im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
UUNO-United NationsDie UN ist ein Zusammenschluss von 192 Staaten.
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UN-Sozialcharta (Sozialpakt)Genauso wie in dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sind in dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehaltenen Grundrechte der Menschen in eine rechtsverbindliche Form gebracht worden. Ihre universellen Ziele und Grundsätze bilden die Verfassung der Staatengemeinschaft, zu der sich alle 192 Mitgliedstaaten bekennen.
Die UN-Sozial-Charta (PDF)
Quellen: UN-Sozialpakt
Deutsches Institut für Menschenrechte
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Teil I
Artikel 1
(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.
(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.
(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.
VVereinte NationenDeutsch für United Nations.
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Verfassung, derivativewird fälschlicherweise "Verfassung" genannt. Diese entsteht z.B. durch Rebellion, Putsch und einem nicht demokratischen Prozess.
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Die siegreiche Partei ernennt, befehligt und steuert eine ausgesuchte Administration (in diesem Fall ist es keine durch Wahlberechtigte gewählte Delegiertenversammlung) und mit der Ausarbeitung einer dem Willen des Siegers spiegelnde Niederschrift beauftragt, die nichts weiter als eine Verordnung, Geschäftsplan, Satzung darstellt.
Siehe auch Kaiserverfassung:
Wir Wilhelm...verordnen..
Verfassung, originäreDer Begriff Verfassung wird und wurde in vielfältiger Art und Weise verwendet. Dabei ist die Methodik der Verwirrung zu erwähnen.
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Die Verfassung ist ein Rechtsdokument, das aus der Mitte des Volkes (durch Stimmberechtigte, gewählte Delegiertenversammlung/Verfassunggebende Versammlung) entstanden ist. Sie wird somit als originär bezeichnet, da sich hier der Wille des Volkes widerspiegelt und einen völkerrechtlich wirksamen Akt darstellt.
Verfassung(s)gebende VersammlungVerfassunggebende Versammlung ist ein staatsrechtlicher und politikwissenschaftlicher Begriff und ist eine außerordentliche politische Institution.
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Sie wird manchmal auch Verfassungskonvent genannt, welches temporär eingerichtet worden ist und eingerichtet werden kann, um einem Staat eine erste oder wieder eine neue Verfassung zu geben. Sie ist – als Ausdruck des pouvoir constituant – im Besitz der verfassunggebenden Gewalt des Volkes.
Verfassunggebende Versammlung - ProzessGenerell wird zwischen einer derivativen und originären Verfassungen unterschieden.
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Der Prozess eine originären Verfassunggebenden Versammlung:
1. Das Gebiet, auf dem diese neuen Vereinbarungen gelten sollen muss bestimmt werden und völkerrechtlich durch Bodenrechte legitimiert sein.
2. Die bestehende Ordnung muss in dem Prozess, in dem sich das beteiligte Volk neue Vereinbarungen für einen sich daraus konstituierenden Staat schafft, solange beibehalten werden, bis die neuen Vereinbarungen des beteiligten Volkes, die den neuen Staat prägen sollen, verfasst und abgeschlossen sind und das gesamte stimmberechtigte Volk die Verfassungsschrift möglichst mit einer 2/3-Mehrheit durch eine Volksabstimmung ratifiziert hat.
3. Das für die Verfassunggebende Versammlung wahlberechtigte Volk muss erfasst werden und durch vom Volk gewählte Delegierte in der Versammlung abgebildet werden. Da der im Wählerverzeichnis gelistete Anteil des Volkes ständig anwachsen wird, werden periodische Ergänzungswahlen in die Delegiertenversammlung unabdingbar. Ungeeignete oder ausgeschiedene Delegierte werden gemäß der Verfahrensordnung der Delegiertenversammlung durch ein Mehrheitsvotum des Volkes suspendiert bzw. durch Ergänzungsabstimmungen ersetzt.
4. Die Organe und der administrative Aufbau des neu zu konstituierenden Staates müssen in der neuen Verfassung so definiert werden, dass ihre interaktiven Wechselwirkungen ein Funktionieren des Staates weiterhin gewährleisten.
5. Abschließend ist ein Wahlgesetz für die neu zu wählende gesetzgebende Gewalt (Legislative) des neu konstituierten Staates zu schaffen, die bei ihrer Gesetzgebung nicht gegen die im Grundrechte-Abschnitt festgeschriebenen und unabänderlichen Artikel der neuen Verfassung verstoßen darf.
Die Judikative, Exekutive und alle weitern Organe des neuen Staates müssen mit Aufnahme ihre administrativen Aufgaben alle mit einfacher Mehrheit zu beschließenden Verordnungen und Gesetze an der neuen oder erstmaligen Verfassung ausrichten.
VolkDurch gemeinsame Kultur und Geschichte (und Sprache) verbundene große Gemeinschaft von Menschen.
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Auch: Masse der Angehörigen einer Gesellschaft, der Bevölkerung eines Landes, eines Staatsgebiets
"das arbeitende, werktätige, unwissende Volk"
VolksabstimmungBei der Volksabstimmung (Volksentscheid) stimmen die wahlberechtigten Bürger über einen ihnen zur verbindlichen Entscheidung vorgelegten Gegenstand, üblicherweise in der Form eines Gesetzes oder einer Frage ab,...
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...die dann je nach Ergebnis der Abstimmung vom parlamentarischen Gesetzgeber oder der Regierung umzusetzen ist.
Nach dem Grundgesetz ist eine Volksabstimmung lediglich im Rahmen der Neugliederung des Bundesgebiets nach Art. 29 GG vorgesehen. Das Verfahren ist im Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Art. 29 VI GG vom 30.7.1979 (BGBl. I 1317) und in der NeugliederungsdurchführungsVO vom 12.11.1984 (BGBl. I 1342) geregelt. Weitere Möglichkeiten unmittelbarer Demokratie durch Volksbegehren und Volksentscheid sind im Grundgesetz, neben den Wahlen zum Deutschen Bundestag, nicht vorgesehen.
Anders in den Bundesländern, die häufig Volksentscheid und Volksbegehren kennen. Unterschiedlich geregelt sind allerdings der Kreis der Gegenstände, über die das Volk durch Volksentscheid unmittelbar entscheiden kann und die Quoren, die erforderlich sind, damit ein Volksentscheid verbindlich werden kann. Und dies zwar sowohl hinsichtlich der Beteiligung als auch hinsichtlich der Entscheidung.
Anm.: Unter Quorum (lateinisch für deren, Genitiv Plural zu lateinisch qui, quod, der, das, Plural, deutsch Quoren) versteht man die Anzahl Stimmen, die erreicht sein muss, damit eine Wahl oder Abstimmung Gültigkeit erlangt. Quoren finden sowohl in der repräsentativen Demokratie (bei Wahlen) als auch in der direkten Demokratie (bei Abstimmungen) Anwendung und sind nicht nur im Staatswesen, sondern auch bei gemeinschaftlichen Entscheidungen im privaten Bereich, zum Beispiel in Vereinen, Unternehmen und in der Familie einsetzbar. Der Ausdruck „Quorum“ wird weit überwiegend auf Abstimmungen bezogen, während bei Wahlen oftmals von einer „Mindestwahlbeteiligung“ gesprochen wird. Ein Quorum soll gewährleisten, dass sich bei einer geringen Beteiligung an einer Wahl oder Abstimmung keine unrepräsentativen Mehrheiten bilden. Wird das notwendige Quorum nicht erreicht, gilt die entsprechende Wahl oder Abstimmung unabhängig von ihrem Ergebnis als „unbeantwortet“, d. h. eine unter Umständen angestrebte Änderung des Status quo wird nicht regulär umgesetzt. Formell ist dies keine Ablehnung der Vorlage, hat aber in der Regel faktisch dieselben Folgen, weshalb mitunter auch von einem unechten Scheitern gesprochen wird.
VolksbefragungBei der Volksbefragung (Referendum) wird die Meinung des Volkes zu einer bestimmten Sachfrage erbeten; rechtliche Verbindlichkeit kommt dem Ergebnis hier nicht zu.
VolksbegehrenVon der Volksbefragung zu unterscheiden ist das Volksbegehren, mit dem die Voraussetzungen für einen Volksentscheid geschaffen werden oder mit dem der Gesetzgeber aufgefordert wird, ein bestimmtes Vorhaben etwa ein Gesetz zu beschließen.
VolksentscheidSiehe Volksabstimmung.
VolkstribunGewählter Vertreter der römischen Plebejer (der gemeine Mann des alten Roms, jemand, der zu der Plebs gehörte). Das Amt war immer an zwei Personen auf ein Jahr vergeben
VolksversammlungEine Versammlung des gesamten oder von einem Teil des Volkes, dass oft ein politisches Begehren hat. Z.B politisch verlangen sie Wahlen für eine Große Volksversammlung, die die Verfassung ändern solle. [Die Zeit, 20.02.2013 (online)]
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Also ist die Volksversammlung nicht mit einer Verfassunggebenden Versammlung zu verwechseln. Der Begriff Volksversammlung ist juristisch undefiniert und findet somit in der Juristik keine Anwendung.
VollverfassungEine Vollverfassung enthält Grundrechte und Pflichten, die nicht verändert oder durch Gesetze eingeschränkt werden können. Sie können nur durch eine neue Verfassunggebung geändert oder aufgehoben werden.
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Sie bilden einen Grundrechte-Katalog und werden in eine Verfassungsschrift aufgenommen, was die Verfassung zu einer Vollverfassung erhebt. Fehlt der Abschnitt der Grundrechte oder können Grundrechte durch Gesetze eingeschränkt werden ist die Verfassung lediglich eine Geschäftsordnung oder eine Vereinssatzung. Die Begriffe Verfassung und Vollverfassung müssen deshalb voneinander unterschieden werden.
VollversammlungA) Ist das Plenum aller gewählten Mandatsträger, also z.B. alle in eine Verfassunggebende Versammlung gewählte Delegierte.
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B) Das Plenum einer Stimmberechtigten-Versammlung, also alle in das Stimmberechtigten-Verzeichnis eingetragenen Teilnehmer.
Wahlberechtigte(r)Rechtsinhaber mit einer Entscheidungsgewalt zu verschiedenen Themen. Siehe Abstimmungsberechtige(r)
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So wird man Stimmberechtigte(r): Stimmberechtigten-Antrag
WWählerverzeichnisListe der zu einer Wahl berechtigten Teilnehmer in einer Gruppe (z.B. einer Bürgerversammlung).
So wird man Stimmberechtigte(r): Stimmberechtigten-Antrag
WahlrechtWer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Abs. 2 des GG und § 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, wählen.
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Des Weiteren wählen dürfen im Ausland lebende Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind – so die etwas schwammige Regelung im Bundeswahlgesetz. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind unter anderem Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde oder schuldunfähige Straftäter, die in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurden.
So wird man Stimmberechtigte(r):
Stimmberechtigten-Antrag
Weimarer RepublikAls Weimarer Republik (zeitgenössisch auch Deutsche Republik) wird der Abschnitt der deutschen Geschichte von 1918 bis 1933 bezeichnet, in dem erstmals eine parlamentarische Demokratie in Deutschland bestand.
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Diese Epoche löste die konstitutionelle Monarchie der Kaiserzeit ab und begann mit der Ausrufung der Republik am 9. November 1918. Sie endete de facto mit der Machtergreifung der NSDAP infolge der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler
Weimarer VerfassungSie ist die Verfassung der Weimarer Republik. Sie ersetzte die Monarchie mit dem Prinzip der Volkssouveränität. Somit hat die Weimarer Verfassung für Deutschland den Weg zur Demokratie bereitet.
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Der offizielle Name für die Weimarer Verfassung ist Verfassung des Deutschen Reichs. Jedoch hieß die vorherige Bismarck'sche Reichsverfassung ebenfalls Verfassung des Deutschen Reichs. Um die beiden Verfassungen geschichtswissenschaftlich voneinander zu trennen, wurde die Letztere von Historikern nach ihrem Entstehungsort Weimar benannt. Daher kommt der Name Weimarer Verfassung.
Weiße FahneEine Kapitulation ist eine einseitige Unterwerfungserklärung. Seit der Haager Landkriegsordnung von 1899 ist der eine Kapitulation aushandelnde Parlamentär völkerrechtlich geschützt und durch eine weiße Fahne gekennzeichnet, die sogenannte Parlamentärflagge.
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Die Parlamentärflagge, auch Parlamentärsflagge oder Weiße Flagge, ist eine einfarbig weiße Flagge, die den Parlamentär als solchen kennzeichnet und die Kombattanten zur Wahrung seiner völkerrechtlich garantierten Unverletzlichkeit verpflichtet.
Sie gehört zu den Schutzzeichen des Kriegsvölkerrechts und genießt seit 1907 im Artikel 32 der Haager Landkriegsordnung vertraglich festgeschriebenen völkerrechtlichen Schutz.
Aus der Unverletzlichkeit der die weiße Flagge Führenden und dem Missbrauchsverbot ergibt sich die häufig benutzte Funktion als Zeichen der Kapitulation bzw. des Verzichts auf Gegenwehr. So bedeutet das Heraushängen von weißen Flaggen in Städten oft die kampflose Übergabe an feindliche Truppen.
Wiedervereinigung329 Tage nach dem Mauerfall ist die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 vollendet: Die DDR tritt der Bundesrepublik bei - der Tag der Deutschen Einheit.
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Maßgebliche Zwischenstationen auf dem Weg der deutschen Wiedervereinigung waren die Volkskammerwahl im März 1990 sowie der Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Am 20. September 1990 stimmten die Volkskammer der DDR und der Deutsche Bundestag dem Einigungsvertrag vom 31. August zu, am darauf folgenden Tag der Bundesrat.
WillenserklärungDie Regelungen zur Willenserklärung sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu finden. Die Willenserklärung ist somit ein Begriff des Zivilrechts.
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Damit ein Rechtsgeschäft zustande kommt, müssen eine oder mehrere wirksame Willenserklärungen geäußert werden. Dabei ist die Willenserklärung eine Äußerung, die den Erfolg eines solchen Rechtsgeschäfts herbeiführen soll. Nur geschäftsfähige Personen können eine wirksame Willenserklärung. abgeben
Weitere Informationen
XXenokratieDie Herrschaft über einen Staat oder ein Land, die durch einen fremden Staat oder ein fremdes Herrscherhaus ausgeübt wird.
YY-ungelöst
ZZentralbankEine Zentralbank ist eine öffentliche Institution, die für die Währung eines Landes oder einer Gruppe von Ländern zuständig ist.
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Sie übernimmt die Geldversorgung – das heißt im wörtlichen Sinne, dass sie die im Umlauf befindliche Geldmenge – kontrolliert. Das Hauptziel vieler Zentralbanken ist Preisstabilität. In manchen Ländern ist die Zentralbank gesetzlich verpflichtet, die Vollbeschäftigung zu fördern.
Eines der wichtigsten Instrumente einer Zentralbank ist die Festlegung der Zinssätze – die „Geldkosten“ – im Rahmen ihrer Geldpolitik. Eine Zentralbank ist keine Geschäftsbank. Privatpersonen können keine Konten bei einer Zentralbank eröffnen oder einen Kredit beantragen. Als öffentliche Körperschaft arbeitet sie nicht gewinnorientiert.

Weitere Informationen über die
Zentralbank
ZentralbanksystemAufbau und Gliederung der staatlichen (bzw. überstaatlichen, d.h. supranationalen) Institution, die die zentrale Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Geld- und Kreditwesens hat (Zentralbank).
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Ein Zentralbanksystem kann zentral oder dezentral (föderativ) aufgebaut sein.
Beispiel eines zentralen (einstufigen) Aufbaus: Deutsche Reichsbank von 1876 bis 1945; eines dezentralen (zweistufigen) Aufbaus: föderative Struktur des Zentralbanksystems in der Bundesrepublik Deutschland von 1948 bis 1957 in Form von rechtlich selbstständigen Landeszentralbanken in den Ländern und der Bank deutscher Länder (nach dem Vorbild des Federal Reserve System [FED] der USA), deren Grundkapital die Länder hielten. Das seit 1.1.1999 im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion errichtete Europäische System der Zentralbanken (ESZB) stellt eine Kombination aus zentralen (Europäische Zentralbank [EZB]) und dezentralen (nationale Zentralbanken [NZB] der Mitgliedstaaten) Elementen dar.

Weitere Informationen zu den
Zentralbankensystemen
GlossarV 1.0Das Glossar ist eine Sammlung von Begriffsdefinitionen aus dem Internet und bildet nicht die Meinung des Verfassers ab!