Selbstverständnis des IK

DER INITIATIVKREIS

Stellungnahme zum Selbstverständnis des IK

Deutschland, 20.01.2023

Wertes Volk,

der Chatverlauf der letzten Tage im Initiativkreis-Chat erfordert eine umfassendere Klarstellung, die die Entwicklung des Initiativkreis auch für Neueinsteiger in die Problematik und den Stand der Dinge nachvollziehbar machen möge.

Die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Verfassunggebenden Versammlung war und ist weiterhin erklärtes Ziel der Initiatoren.

Auslösender Grund für den 1. OFFENEN BRIEF der INITIATOREN, die sich DER INITIATIVKREIS genannt haben, war die Tatsache, dass der sogenannte Rat der Verfassunggebenden Versammlung im Laufe der Zeit von ursprünglich 28 Ratsmitgliedern auf ca. 7 Ratsmitglieder geschrumpft war. Sogar die 2. Vorsitzende wurde durch den autokratisch agierenden Vorsitzenden entfernt. Der Rat war personell unterbesetzt, sodass nicht mehr gewährleistet war, dass er die nötige Arbeit zeitgerecht bewältigen könne.

Eine Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Versammlungsrats wäre prinzipiell durch eine Neu- oder Ergänzungswahl möglich gewesen. Leider mussten wir feststellen, dass das dafür erforderliche rechtliche Instrument nicht gegeben war und ist. Dieser Fehler hätte durch ein Dekret behoben werden können. Der Restrat bestand und besteht leider darauf, dass es in einer VV keine Wahlen gäbe und demnach ein Ersetzen ausgeschiedener, verstorbener, gemobbter und willkürlich entfernter Ratsmitglieder nicht möglich sei.

Wir haben uns die Aufgabe gestellt, herauszufinden, ab welchem Zeitpunkt ein Wiederanknüpfen an vorhandene Strukturen der VV möglich ist, die eine Neubesetzung des Rates gewährleistet. Die Rückführung auf den Stand vor der Veröffentlichung von Dekret Nr. 27 wurde in Betracht gezogen. Im Fokus stand auch der Zeitpunkt der Einigung des bereits ermittelten „Wahlberechtigten Volkes“ auf eine Kernverfassung für das Völkerrechtssubjekt „Bund Deutscher Völker“, das in einen Bundesstaat Deutschland mit den Landflächen der 25+1 Bundesstaaten münden sollte.

Ob ein Teil der ehemaligen Strukturen der VV noch zu retten ist, ist weiterhin unklar.

Leider ging der Restrat in keiner Weise auf die Einwände und Lösungsansätze des IK ein, die in weiteren 5 Offenen Briefen thematisiert wurden, sodass eine Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der VV von Seiten des Restrates boykottiert und vehement bekämpft wurde. Eine Ergänzungswahl für den Versammlungsrat blieb ausgeschlossen.

Die Konsequenz daraus war und ist, dass der IK versuchen will, eine große Menge des Volkes zu versammeln, um die Neuwahl des Rates einzufordern.

Es wurde schon im Oktober 2022 durch die Initiatoren einstimmig der Plan gefasst, eine große Anzahl Rechteträger in einer Wahlberechtigtenversammlung, die wir „Bürgerversammlung DER INITIATIVKREIS“ genannt haben, zu versammeln, die mit ihrem Votum den Restrat entfernen und aus der sich in Kooperation mit weiteren noch sich zu bildenden Bürgerversammlungen ein neuer gewählter Versammlungsrat rekrutieren ließe. Der IK hat deshalb begonnen, ein eigenständiges Wählerverzeichnis von Wählern zu führen, die berechtigt wären, an der Verfassungsgebung mitzuwirken und für Wahlen für Gremien der Verfassunggebenden Versammlung legitimiert sind.

Die Konstituierung der Bürgerversammlung DER INITIATIVKREIS ist noch nicht abgeschlossen. Dafür müssen sich alle im Wählerverzeichnis Gelisteten auf ein internes Regelwerk einigen, das von jedem Teilnehmer der Bürgerversammlung mitgetragen werden kann. Eine erste Plenarsitzung, die die erforderlichen Regeln thematisieren soll, ist angesetzt. Alle Teilnehmer bringen sich gleichberechtigt zu diesem Thema ein.

Wie sich die Bürgerversammlung DER INITIATIVKREIS weiter entwickeln wird, bestimmen alle Teilnehmer gemeinsam in einem basisdemokratischen Prozess mit einer selbstauferlegten Sitzungs- und Verfahrensordnung. Die Initiatoren des IK haben den Prozess angeschoben und sind als gleichberechtigte Teilnehmer in der Bürgerversammlung aktiv, die ihre Gremien und Admins aus ihrer Mitte wählt. In einer Übergangsphase, bis die gewählten Gremien die Aufgaben allein bewältigen können, stehen die Initiatoren mit Rat und Tat helfend zur Seite.

Zu dem Ergebnis der Plenarsitzung erfolgt eine weitere Kurzinformation.

Der Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis ist auf der Website https://derinitiativkreis.org zum Download hinterlegt.

DER INITIATIVKREIS

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