2. Offener Brief

DER INITIATIVKREIS

  1. Offener Brief an das Verfassungsvolk und den Rat der Verfassunggebenden Versammlung

 

Deutschland, den 14.09.2022

 

Wertes Verfassungsvolk,

 

mit dem 2. Offenen Brief des Initiativkreises zur Wiederherstellung der Handlungs­­­fähigkeit der Verfassunggebenden Versammlung, „DER INITIATIVKREIS“, wollen wir uns zuerst bedanken, dass Sie so zahlreich geholfen haben, diesen zu verteilen. Bitte verbreiten Sie diesen weiterhin in allen sozialen Netzwerken.

Leider liegt uns bis zum heutigen Tag keine offizielle Stellungnahme des Restrates bezüglich des 1. Offenen Briefes vor.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass unerwartet eine Anmeldung/Registrierung an der Meldestelle wieder möglich gemacht wurde. Für welches Völkerrechtssubjekt sich dort allerdings angemeldet werden kann, ob für die Verfassunggebende Versamm­lung, den Bundesstaat Deutschland, Deutschland276 oder Deutschland/Germany, deren Gebietszuweisungen unterschiedlichen Völkerrechtssubjekten entsprechen, ist unklar.

Wir fordern dazu auf, Klarheit zu schaffen!

Das fortwährende Feststellungsverfahren wahlberechtigter Deutscher gemäß Abstam­­mungsnachweis, welches momentan ruht, jedoch erforderlich wäre, um die Wahlberechtigten des Verfassungsvolkes der Verfassunggebenden Versammlung zu ermitteln und ein Wählerverzeichnis erstellen zu können, muss wieder aufgenommen werden!

In das Wählerverzeichnis müssen auch diejenigen, die ein ausschließliches Recht auf eine deutsche Staatsangehörigkeit von ihrem Geburtsort ableiten können, aufge­nommen werden.

Es ist ein aktives und passives Wahlrecht einzuräumen. Eine doppelte Staatsange­hörigkeit ist nicht zulässig.

Allgemein räumt das Dekret 38 und weitere Aufhebungen einzelner Paragraphen in dem undurchdringlichen Wirrwarr der nunmehr 38 Dekrete etwas auf.

Zum Beispiel wurde mit Dekret 38 Insbesondere das Dekret 34 § 2 aufgehoben, das alle Menschen mit BRD-Personalausweis oder Reisepass zum Verfassungsvolk zugehörig erklärt. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, welcher aber ohne ein Feststellungsverfahren für die Wahlberechtigung innerhalb der Verfassunggebenden Versammlung der 25+1 Bundesstaaten Makulatur ist. Er stiftet nur Unruhe. Es wird nicht deutlich, welche Rechte Menschen mit einer Registrierung, für was auch immer, gewinnen können.

Wir sind sehr besorgt über den Fortbestand des  § 4 im Dekret 30 und sehen darin einen gewichtigen Grund weshalb das Verfassungsvolk durch die Verfassunggebende Versammlung nicht erreicht wird. Der § 4 ordnet einen Glaubensinhalt an, der eine dauerhafte Weltanschauung für den Bundesstaat Deutschland vorschreibt. Dies verstößt unter anderem gegen die Religionsfreiheit.

Zitat:

„Dekret 30 § 4

Hiermit werden mit sofortiger Wirkung die Grundsätze zum Gewissens- und Weltanschauungsbekenntnis „Wissen und Weisheit“ für alle registrierten Bürger des föderalen Bundesstaat Deutschland als dauerhafte Verordnung in den rechtswirksamen Stand gesetzt. Ebenso für alle Bewohner, die sich zum Zeitpunkt der Herstellung der Rechtswirksamkeit dieses Gesetzes im räumlichen Geltungsbereich der Verfassunggebenden Versammlung Deutschland befinden.“

Wir fordern deshalb mit sofortiger Wirkung die Aufhebung von Dekret 30 § 4, weil dies das zukünftige Staatsgebilde zu einem Glaubensstaat degradiert. Dies unterstellt die Zustimmung des gesamten Deutschen Volkes. Es hat sich zu dieser Entscheidung jedoch noch nicht geäußert.

Die fälschlicherweise als Volksabstimmung bezeichnete Abstimmung ist aus verschiedenen Gründen, unter anderem aufgrund fehlenden Wählerverzeichnisses sowie mangelnder Wahlbeteiligung, nicht  repräsentativ und deshalb ungültig.

Auch kann Deutschland276 keine Volksabstimmung durchführen, da das Volk bereits im Bundesstaat Deutschland definiert wurde.

Weiterhin fordern wir folgende erforderliche Schritte priorisiert umzusetzen:

 

  • Alle Forderungen, die im 1. Offenen Brief gestellt wurden, sind ebenfalls anzugehen und zeitnah umzusetzen.
  • Die sofortige Bereitstellung des Volksversammlungssaals, damit sich das Volk wieder versammeln und spätere Volksabstimmungen stattfinden können. Der Zugang ist allen Erfassten des Wählerverzeichnisses zu gewähren. Ein Wahlrecht kann nicht entzogen werden.
  • Die Wahlberechtigung für eine Verfassunggebende Versammlung der Rechteträger an Boden der 25+1 Bundesstaaten zu ermitteln, ein Wählerverzeichnis für die Registrierten in der Verfassunggebenden Versammlung zu erstellen, die Rechte der Anwärter für die Staatsangehörigkeit Bundesstaat Deutschland zu definieren, aktuell zu halten und die Anzahl der Wahlberechtigten wöchentlich zu veröffentlichen. Das Mindestalter für passives und aktives Wahlrecht ist auf die Volljährigkeit festzusetzen.
  • Kandidaten für die Wahl in eine Delegiertenversammlung zu gewinnen.
  • Die Wahl einer Delegiertenversammlung ist ab einer Kandidatenzahl von 120 umzusetzen.
  • Bis zu diesem Zeitpunkt können sich die Kandidaten dem Verfassungsvolk mit einer Videobotschaft vorstellen und sich das Mandat mit über 50% der aktuell Stimmberechtigten durch das Verfassungsvolk bestätigen lassen.

Wir fordern den Versammlungsrat ein zweites Mal auf, die Neuaufstellung der Verfassunggebenden Versammlung auf den Weg zu bringen. Anderenfalls behalten wir uns vor, weitere Schritte zu unternehmen, um die Verfassunggebende Versammlung wieder handlungsfähig zu stellen.

 

Wir erwarten eine öffentliche Stellungnahme des Rates bis zum 24.09.2022.

 

Mit freundlichen Grüßen

DER INITIATIVKREIS

2. Offener Brief – PDF     Herunterladen

 

2. Offener Brief anhören        Abspielen